DDM in Heidelberg – Der Viertelfinalbreak
Bei der Deutschsprachigen Debattiermeisterschaft konnten aus insgesamt 72 Teams die besten 16 ins Viertelfinale weiterziehen. Nach sieben Vorrunden gelangten die folgenden Teams in die K.O.-Runden:
- Streitkultur Tübingen Elite uns Skandal (Lennart Lokstein, Konrad Gütschow), 18 Punkte
- Heidelberg Rederei Stolz und Vorurteil (Jakobus Jaspersen, Peter Giertzuch), 16 Punkte
- Münster Martini (Philipp Schmidtke, Christoph Saß), 16 Punkte
- Frankfurt Homoerotische Tendenzen (Marion Seiche, Sven Schuppener), 15 Punkte
- Berlin Brutalobärchen (Christof Kebschull, Frederick Aly), 15 Punkte
- Wien Läster City (Dariusch Klett, Roman Koretzky), 15 Punkte
- Berlin King Under Your Control (Pegah Maham, Alexander Hans), 14 Punkte
- Münster E (Marc-André Schulz, Christoph Tovar), 14 Punkte
- Hamburg Amor und Psyche (Julian Staudt, Gina Konietzky), 14 Punkte
- Iserlohn Debatour 2.0 (Julian Vaterrodt, Florian Schneider), 14 Punkte
- Dresden my my my (Jan Stöckel, Gerrik Verhees), 14 Punkte
- Marburg Schneeweißchen (Anne Suffel, Sabrina Göpel), 13 Punkte
- Berlin We Know Words (Julian Stastny, Tobias Münch), 13 Punkte
- Berlin Hug The Flower (Yannick Lilie, Jonas Huggins), 13 Punkte
- Wien Über-Ich (Madlen Stottmeyer, Ingo Bandhauer), 13 Punkte
- Freiburg Die Bachelorettes (Tanja Strukelj, Lara Tarbuk), 13 Punkte
Als Juroren breakten neben den Chefjuroren Tobias Kube, Barbara Schunicht und Willy Witthaut die folgenden Personen: Patrick Ehmann, Andreas C. Lazar, Jule Biefeld, Julian Ohm, Christian Strunck, Andrea Gau, Stefan Kegel, Zsolt Szilagyi, Daniil Pakhomenko, Nikos Bosse, Alison Jones, Lukas Mengestu, Alexander Labinsky, Nicolas Eberle, Toni Scharle und Leonardo Martinez.
Die Themen der Vorrunden im Überblick:
VR1: Dieses Haus bereut den Bologna-Prozess.
Factsheet: Als Bologna-Prozess wird eine auf europaweite Harmonisierung von Studiengängen und -abschlüssen sowie auf internationale Mobilität der Studierenden zielende transnationale Hochschulreform bezeichnet, die auf die Schaffung eines einheitlichen Europäischen Hochschulraums gerichtet ist. Wesentliche Elemente der Harmonisierung sind ein zweistufiges System berufsqualifizierender Studienabschlüsse (typischerweise in der Form von Bachelor und Master), die durchgängige Etablierung des European Credit Transfer System (ECTS), eine vereinheitlichte Qualitätssicherung im Hochschulbereich und eine auf Beschäftigungsfähigkeit (Employability) am Arbeitsmarkt zielende Ausrichtung der Studiengänge.
VR2: DHG Frauen- und Menschenrechtsorganisationen sollten Frauen in oppressiven Staaten nicht zu sexueller Freizügigkeit ermuntern, wenn diese dort unter schwerer Strafe steht.
VR3: DH bedauert die zunehmende Finanzierung von Profisportvereinen durch private Investoren.
VR4: DHW Gated Communities verbieten.
Factsheet: Eine Gated Community beschreibt einen geschlossenen Wohnkomplex mit verschiedenen Arten von Zugangsbeschränkungen. Die Größe von Gated Communites variiert von einzelnen bewachten Appartementblöcken bis hin zu großflächigen Siedlungen mit über 100.000 Einwohnern mit eigenfinanzierter Infrastruktur wie Einkaufsmöglichkeiten, Gemeinschaftseinrichtungen, Schulen sowie Krankenhäusern, Bürozentren und Arbeitsstätten. Seit den 1970er Jahren ist die Anzahl der geschlossenen Wohngegenden kontinuierlich gestiegen, vor allem in den Ballungszentren Nord- und Südamerikas. Auch in Asien und Europa gibt es seit Beginn des 21. Jahrhunderts diese Art von Wohnform.
VR5: DH begrüßt die Entstehung einer Bewegung, die Übergewicht als Kultur zelebriert. (Fativism: „I’m proud to be fat.“)
VR6: DH verbietet international den Einsatz autonomer Kampfroboter.
Factsheet: Überall auf der Welt wird zurzeit intensiv an Autonomen Waffensystemen geforscht. Experten gehen einstimmig davon aus, dass es in Zukunft möglich sein wird, autonome Kampfroboter herzustellen. Die für die Bewegung und das Treffen von Entscheidungen notwendigen Algorithmen würden zwar von Menschen programmiert werden; im Einsatz würden die Roboter dann allerdings gemäß den von den Programmierern vorgegeben Parametern eigenständig handeln und entscheiden können. Sie unterlägen keiner Echtzeit-Kontrolle durch einen Menschen.
VR7: In Fällen, in denen ein gesellschaftlich relevanter wissenschaftlicher Nutzen der Forschung eindeutig absehbar ist, erlaubt dieses Haus Forschungsprojekte trotz ethischer Bedenken.
Factsheet: Zahlreiche Länder haben Gesetze erlassen, die die Forschung in bestimmten Bereichen verbieten oder zumindest erheblich erschweren. Dies geschieht unter anderem aus ethischen Bedenken. Beispielsweise ist es in vielen Ländern verboten, embryonale Stammzellen zu Forschungszwecken aus abgetriebenen Embryonen zu gewinnen. Ferner sind Versuche zum Klonen von Menschen oder das Vermengen von Erbinformationen verschiedener Eizellen mit dem Ziel einer Hybrid- oder Chimärenbildung verboten, obwohl all diese Verfahren auf ein erhebliches Heilpotential in der Medizin hoffen lassen. Strikte Restriktionen gibt es auch für die Forschung mit gentechnisch veränderten Pflanzen oder Tieren, die es kaum möglich machen, solche unter “normalen” Umweltbedingungen zu erproben.
hug