VDCH-Mitgliederversammlung
Am 29. und 30. August 2015 findet in Marburg die Mitgliederversammlung des Verbands der Debattierclubs an Hochschulen (VDCH) statt. Eingeladen sind Vertreter aller Debattierclubs des VDCH.
Neben dem Bewerbungsformular für die Ausrichtung von Turnieren innerhalb der ZEIT-DEBATTEN-Serie und dem Antragsformular gab der VDCH-Vorstand auch wichtige Fristen und Termine bekannt:
Am Donnerstag, den 30. Juli, endet die Antragsfrist für die Mitgliederversammlung. Alle Anträge müssen bis dahin über den VDCH-Verteiler geschickt oder direkt beim Vorstand eingegangen sein.
Am Donnerstag, den 06. August, erfolgt die Bekanntgabe der endgültige Tagesordnung mit allen eingegangenen Anträgen und die offizielle Einladung.
Am Sonntag, den 16. August, endet die Frist für die Turnierbewerbungen. Der 16. August ist ebenfalls der letzte Tag, an dem die Anmeldung zur MV noch möglich ist. Danach werden nur noch Ummeldungen für Clubs akzeptiert – bei einer Abmeldung fallen Kosten an.
Am Donnerstag, den 20. August, werden der Geschäftsbericht, der Finanzabschluss und die Haushaltsprojektion versendet.
Die Anmeldung erfolgt über ein Google-Formular.
Bei Rückfragen oder Anmerkungen steht der Vorstand unter tobias [dot] kube [at] vdch [dot] de zur Verfügung.
ama – zuletzt aktualisiert am 11.07.2015, 16.00 Uhr
Sollen wir den Vorstand des VDCHs zukünftig einfach nur noch bestätigen?
Es scheint als ob wir einen Quantensprung in der Ernennung des Verbandsvorstandes erreicht haben. Aus Effizienzgründen scheint es keine Bewerbungsfrist mehr für den VDCH-Vorstand zu geben.
Ist das, weil
a) Wahlen ineffizient sind?
b) Demokraten Wahlen überbewerten?
c) wir ein schon in den Startlöchern stehendes motiviertes Schattenkabinett haben und es unfair wäre denen Gegenkandidaten zumuten zu müssen?
Aber das war sicherlich alles nur d) ein Versehen.
Schließlich wollen wir ja zumindest den Anschein von Demokratie waren.
Ansonsten könnten wir uns ja das große Geheimnis des Ausgangs der Wahl sparen und gleich den neuen Vorstand vor der Wahl schon bekannt geben.
Also, ernsthaft: Bis wann ist denn nun die Bewerbungsfrist um einen Vorstandsposten?
Freue mich schon auf die Kandidatenvorstellungsrundmails.
Hm, also wenn in der Satzung des VDCH- nichts von einer Bewerbungsfrist steht, dann ist die Sache eigentlich sehr klar: Es gibt keine Bewerbungsfrist. Jeder kann sich auf der MV zur Wahl stellen, wenn er die Voraussetzungen der Satzung erfüllt (wenn da denn überhaupt welche drin stehen, da bin ich kein Fachmann). Bewerbungen sind nett und hilfreich bei der Meinungsbildung, aber es gibt keine Pflicht dazu und wer keine abgibt, kann trotzdem kandidieren. Das gilt für dich, Matthias, genauso wie für mich. Man kann ja auch für Wahlen kandidieren ohne Wahlkampf zu machen, also alles ganz entspannt 😉
Lieber Matthias,
die wesentlichen Punkte als Antwort auf deine Kritik hat Christian bereits angesprochen.
Zudem: Dein Kommentar klingt so, als würden wir mit einer fest etablierten Tradition hinsichtlich der Bewerbungsfristen brechen. Tatsächlich hat es solche Bewerbungsfristen in den letzten Jahren jedoch nie gegeben (ob es das in den Anfangsjahren des Verbandes mal gegeben hat, entzieht sich meiner Kenntnis – ich habe davon aber noch nie gehört oder gelesen). Wenn du dir solche Fristen wünschst, bist du herzlich eingeladen, einen entsprechenden Antrag der MV vorzulegen.
Für Fragen oder Anregungen zu seiner Arbeit sowie bei Interesse an konstruktiver Mitarbeit im Verband steht der Vorstand jederzeit gern zur Verfügung.