Die Berlin Debating Union gewinnt die ZEIT DEBATTE Tübingen 2015

Datum: 3. Mai 2015
Redakteur:
Kategorie: Turniere, VDCH, ZEIT DEBATTE

Pegah Maham, Julian Ohm und Stefan Torges gewinnen für die Berlin Debating Union aus der Opposition gegen das „Team und Struppi“ (Sina Strupp, Christian Strunck und Nicolas Eberle) das Finale der ZEIT DEBATTE Tübingen 2015 zum Thema Soll eine staatliche, kostenlose Partnervermittlung geschaffen werden? (Infoslide: Datingportale haben in Deutschland mehrere Millionen registrierte Mitglieder. Pro Monat nutzen durchschnittlich über 1,3 Mio. Menschen ein solches Portal. Neben kostenlosen Profilen mit eingeschränkter Funktion (bspw. nur begrenzte Zahl an Kontakten oder erlaubten Nachrichten) gibt es in der Regel auch Premium-Mitgliedschaften, die zwischen 29 und 49 Euro im Monat (bei einer Mindestlaufzeit von über 6 Monaten) kosten.).

Alexander Labinsky

Finale der ZEIT DEBATTE Tübingen. © Alexander Labinsky

Fraktionsfreie Reder waren Peter Giertzuch, Ruwen Fritsche und Alexander Hiller. Philipp Stiel, Tom-Michael Hesse, Nikos BosseMark Etzel und Stefan Kegel jurierten die Debatte. Alexander Ropertz präsidierte.

Die prominente Ehrenjury, bestehend aus Oberbürgermeister Boris Palmer, Vizepräsidentin des Landtags von Baden-Württemberg Brigitte LöschDr. Philipp Bocks, Bereichsleiter für Stiftungsprojekte für die Karl Schlecht Stiftung, Prof. Dr. Joachim Knape, Rhetorikprofessor an der Universität Tübingen, und Dr. Simon Lehle, Streitkultur-Alumnus, kürte Pegah Maham zur besten Rednerin der Debatte.

Vor der Debatte begrüßten Boris Palmer und Brigitte Lösch das Publikum im „Mekka des Debattierens“, wie Finalmoderatorin Sarah Kempf die Universitätsstadt bezeichnete.

Die Themen im Überblick:

VR1: Sollen Friedensnobelpreise wieder entzogen werden dürfen?

VR2: Sollen die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten auch für Versand- und Einzelhändler im Internet gelten?

VR3: Infoslide: In vielen Regionen in Deutschland haben sich lokale Bürgerwehren gebildet. Diese dürfen als normale Bürger nach geltender Gesetzeslage Gespräche mit Bürgern führen, in Notwehr handeln oder auch eine Verhaftung vornehmen, wenn sie einen Täter auf frischer Tat ertappen. Sie dürfen allerdings ansonsten keine Gewalt anwenden, sich nicht als Polizisten ausgeben und keine Ausweise kontrollieren. Einige Bundesländer arbeiten mit diesen Bürgerwehren zusammen, z.B. in dem sie diese weiterbilden, ehrenamtlich entlohnen und ihnen einheitliche Kleidung und Fahrzeuge geben. Sachsen hat den Bürgerwehren darüber hinaus weitere Kompetenzen wie die Ausweiskontrolle während des Streifegehens übertragen.Soll der Staat bundesweit mit lokalen Bürgerwehren zusammenarbeiten?

VR4: Soll der Präsident der EZB von allen Europäer*innen direkt gewählt werden?

VR5: Infoslide: 166 StGB: Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Soll der Blasphemieparagraph abgeschafft werden?

VR6: Soll der Staat beliebte Produktionen der Popkultur unterstützen, wenn diese im Gegenzug eine Normalität ohne klassische Rollenbilder darstellen?

HF: Oskar Gröning arbeitete 1944 im KZ Auschwitz in der “Häftlingseigentumsverwaltung”. Zum Zeitpunkt der Auschwitz-Prozesse in den 60er Jahren galt Gröning als juristisch unschuldig, da er nicht direkt Beihilfe an einem Tötungsdelikt  geleistet hatte. Damals verlangten Ermittlungsbehörden und Gerichte, dass ein Täter eigenhändig im unmittelbarem Tötungsvorgang beteiligt war (z.B. etwa bei der Selektion an der Rampe). Erst 2011 fiel dieses Dogma mit dem Urteil des Landgerichts München gegen den früheren SS-Wächter John Demjanjuk. Jetzt genügte die nachweisliche Anwesenheit als SS-Mitglied im KZ, um den Straftatbestand der Beihilfe zum Mord zu erfüllen. Seither hat die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen 30 Fälle identifiziert, die noch zur Anklage gebracht werden könnten. Der laufende Prozess gegen Oskar Gröning ist einer von ihnen. Soll darauf verzichtet werden, die identifizierten Fälle zur Anklage zu bringen?

Finale: Infoslide: Datingportale haben in Deutschland mehrere Millionen registrierte Mitglieder. Pro Monat nutzen durchschnittlich über 1,3 Mio. Menschen ein solches Portal. Neben kostenlosen Profilen mit eingeschränkter Funktion (bspw. nur begrenzte Zahl an Kontakten oder erlaubten Nachrichten) gibt es in der Regel auch Premium-Mitgliedschaften, die zwischen 29 und 49 Euro im Monat (bei einer Mindestlaufzeit von über 6 Monaten) kosten. Soll eine staatliche, kostenlose Partnervermittlung geschaffen werden?

Das Tab nach den Vorrunde, dem Halbfinale und dem Finale ist als PDF-Dokument verfügbar.

hoe/ama

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2 Kommentare zu “Die Berlin Debating Union gewinnt die ZEIT DEBATTE Tübingen 2015”

  1. Christian (MZ) sagt:

    Nochmals Glückwunsch nach Berlin, das Finale hat wirklich großen Spaß gemacht! Wird das Finaltab noch über den Verteiler verschickt oder sonst veröffentlicht?

  2. Jannis Limperg sagt:

    Tab kommt bald-ish via Verteiler. Wir müssen noch die Anonymisierung fertigstellen, was sich über vier Ecken überraschend schwierig gestaltet, aber danach sollte nichts mehr im Wege stehen. Entschuldigt die Verzögerung.

Kommentare sind geschlossen.

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