Datenschutzrechtliche Traditionen aus der Steinzeit: Barbara Schunicht und Florian Umscheid über den Leitfaden Datenschutz

Datum: 12. November 2014
Redakteur:
Kategorie: Mittwochs-Feature, VDCH

„Selbst wenn das juristisch nur 98% wasserdicht wäre, würde ich provokant fragen, ob das für die Praxis nicht völlig ausreichend ist.“

Aus der Facebook-Diskussion zum Leitfaden

Kleines Gedankenspiel: Stell dir vor, es ist Präsidententag des Verbands der Debattierclubs an Hochschulen e.V. (VDCH). Alle sind da, diskutieren, und der VDCH-Vorstand stellt seine Arbeit vor. Zuletzt sagt der Finanzvorstand etwas zu den Fahrtkosten und gibt dann bekannt, dass sich der VDCH in Zukunft zu 98 Prozent an die Steuergesetze und Regeln der Buchführung halten wird.

Das Resultat wäre ein böser Brief vom Finanzamt und eine Diskussion auf der VDCH-Mitgliederversammlung. Auch wenn das Beispiel unrealistisch zu sein scheint – es zeigt ein interessantes Spannungsfeld: Warum stimmen wir zu, uns zu 100 Prozent an die Steuergesetze zu halten, kommen aber auf die Idee, dass bei den Rechten der Person und beim Persönlichkeits- und Datenschutz 98 Prozent ausreichend sind? Vielleicht liegt es daran, dass Bilder, Tabs, Videos und Berichte für den Verband und für seine Außenkommunikation so wichtig sind, dass sie als gegeben hingenommen werden. Jemand, der beim Vorstellungsgespräch nach einer niedrigen Tabplazierung gefragt wurde, wird hier eine radikal andere Sicht haben, als die üblichen Top Ten der Redner. Vielleicht verhindern aber auch Unkenntnis der Gesetzeslage und lange gelebte Praxis den rechtlich korrekten Umgang mit personenbezogenen Daten und Persönlichkeitsrechten. Kurz gefasst: zu 98 Prozent legal ist immer noch zu 100 illegal, Klärung tut Not.

Von Berlin bis hier

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Soziale Netzwerke und das schnelle Teilen von Informationen machen es für den Einzelnen unmöglich, den Überblick über die eigenen Daten zu behalten – Schutz ist nötig!

Der Leitfaden, dessen Erstellung nach der Diskussion anlässlich der Deutschsprachigen Debattiermeisterschaft in Berlin stattgefunden hat, soll hier für den Verband und für die Ausrichter Klarheit schaffen. Er versteht sich nicht als ein Rechtsgutachten, das genau mit der akkuraten Beschreibung aller Graubereiche aufwartet. Vielmehr will er unter Beachtung der Gesetzeslage zu aktuellen Praktiken bei Datenverarbeitung und Bildern Stellung nehmen und die Ausrichter und den Verband entsprechend sensibilisieren. Wir schlagen bewusst eine sehr restriktive Lösung vor, deren Grenze an einigen Stellen Richtung einer liberaleren Verwendung geschoben werden kann. Wir betrachten den Leitfaden auch nicht als letztgültig Lösung und freuen uns über eine Diskussion und stetige Revision des Leitfadens, der im VDCH-Wiki zugänglich ist (Anm. d. Red.: Das VDCH-Wiki ist eine interne und passwortgeschützte Plattform zur Wissensweitergabe innerhalb der Debattierszene. Benutzername und Passwort können unter tobias [dot] kube [at] vdch [dot] de erfragt werden).

Wie kam es überhaupt zu der Diskussion auf Facebook? Welche Überzeugungen haben zu der Aufregung geführt und was hat es mit dieser sperrig klingenden „informationellen Selbstbestimmung“ auf sich, die damals ins Feld geführt wurde? Wir möchten im Folgenden versuchen, Klarheit und Verständnis zu schaffen und zu erklären, welche Wertungen hinter dem Datenschutz stehen.

Was bedeutet informationelle Selbstbestimmung?

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stellt – juristisch betrachtet – ein verfassungsrechtliches Grundrecht dar. Es garantiert dem Einzelnen das Recht, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen.

Dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass eine freie Entfaltung der Persönlichkeit nur möglich ist, wenn wir die Chance haben, zu wissen, wie andere auf uns reagieren werden, welche Kenntnisse sie über uns haben und wie diese Kenntnisse genutzt und gespeichert werden. Man stelle sich nur vor, man kommt zu spät in einen vollbesetzten Seminarraum und alle Anwesenden schauen einen mit einem eigenartigen Lachen im Gesicht an, so als hätten sie zuvor noch Witze auf die eigenen Kosten genossen. Die meisten würden sich in einer solchen Situation unwohl fühlen und sich besonders angepasst verhalten, um zuvor erzählte Anekdoten nicht zu bestätigen. Im Rahmen der Datenverarbeitung durch den Staat oder mögliche Arbeitgeber erhält diese Komponente der Unsicherheit eine noch viel größere Relevanz, können diese doch noch erheblich mehr Missbrauch mit Daten betreiben. Man achtet bei einer Party verstärkt darauf, kein peinliches Bild von sich entstehen zu lassen oder verzichtet auf die Teilnahme an einer staats- oder wirtschaftskritischen Demo – Daten könnten ja in die falschen Hände geraten.

Nicht überblicken zu können, was andere über einen wissen und von wem und wie lange Daten über einen gespeichert werden, kann Leute somit davon abhalten, ihre Freiheiten und Rechte wahrzunehmen. Die Bewahrung informationeller Selbstbestimmung ist somit eine Grundvoraussetzung für ein freiheitliches Zusammenleben.

Was hat all dies mit Debattieren zu tun?

Debattieren ist ein Hobby und der VDCH ist nicht der Staat. Warum sind diese Ausführungen zur informationellen Selbstbestimmung also im Zusammenhang mit dem Debattieren relevant?

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Das Debattieren bewegt sich nicht in einem rechtsfreien Raum!

Zum einen bewegt sich das Debattieren nicht in einem rechtsfreien Raum, sodass die datenschutzrechtlichen Regelungen auch vom VDCH, den Clubs und uns allen zu beachten sind. Zum anderen steht es keinem zu, aufgrund eigener Einstellungen oder Bequemlichkeiten ein wichtiges Recht wie das auf informationelle Selbstbestimmung mit einer Einstellung von „Jetzt stell dich mal nicht so an“ einem anderen zu nehmen. Dies tolerieren wir nicht in Bezug auf rassistische, sexistische, homophobe oder sonstige persönlichkeitsverletzende Sachverhalte und sollten wir auch nicht in Bezug auf die informationelle Selbstbestimmung. Die Entscheidung, welche persönlichen Daten privat sind und nicht mit einer Öffentlichkeit geteilt werden sollen, steht jedem Individuum selbst zu, nicht einer (selbst-)präsentationsgeilen Mehrheit oder gar Minderheit. Indem (Portrait-) Turnierfotos, Videodebatten und Tab-Ergebnisse ungefragt veröffentlicht werden, mittlerweile fast immer auch in sozialen Netzwerken, wird dieses Recht der Einzelnen negiert und muss jedes Mal einzeln wieder erkämpft werden, indem man einer Veröffentlichung nachträglich widerspricht. Dies kostet Aufwand und den Mut, sich gegen den Konsens der Mehrheit zu stellen. Gerade bei Personen, die nicht auf einem Foto bei Facebook sein wollen, weil sie sehr schüchtern sind, oder die schlecht im Tab abgeschnitten haben, stellt dies eine erhebliche Hürde dar, um ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung durchzusetzen. Als eine Gemeinschaft, die den Anspruch erhebt, sich kritisch mit Schaden und Nutzen von Maßnahmen auseinanderzusetzen, und die neuerdings sogar über Equity-Beauftragte verfügt, sollten wir derartiges keinesfalls gutheißen.

Wo bleibt hier die Informations- und Kommunikationsfreiheit?

Sollen wir das Debattieren also vollkommen aus der Öffentlichkeit herausnehmen?

Kurz gesagt: Nein.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist nicht grenzenlos gewährleistet, sondern wird durch Gesetze eingeschränkt. Wer mit anderen interagiert, nimmt das Risiko in Kauf, dass diese sich eine eigene Meinung bilden und sich aus anderen Quellen über ihn informieren. Aus diesem Grund darf beispielsweise die Achte Minute (als journalistisches Medium) über ein Turnier und das öffentliche Finale berichten, unabhängig von einer Einwilligung der Individuen. Aus genau diesem Grund dürfen Fotos von dem Turnier gemacht werden, auf denen Einzelne im Hintergrund zu erkennen sind. Und aus genau diesem Grund dürfen wir Freunden erzählen, dass wir mit Person XY auf einem Turnier waren, ohne dass wir diese Person vorher um ihre Erlaubnis gebeten haben.

Wie so oft, wenn zwei Grundrechte kollidieren, gibt es keine absoluten Lösungen. Es ist vielmehr ein Ausgleich im Detail zu suchen, der möglichst vielen Interessen gerecht wird. Bei Fotos des Plenums bei Themensetzungen oder bei der Breakverkündung jeden Einzelnen der Abgebildeten um seine Einwilligung zu bitten, wäre impraktikabel und würde die Berichterstattung über ein Turnier als Veranstaltung unverhältnismäßig einschränken. Ungefragt Portraitfotos zu veröffentlichen stellt dagegen keinen wesentlichen Beitrag zur allgemeinen Berichterstattung dar und greift daher unverhältnismäßig in das Recht des Abgebildeten ein. Ein Finale, das ohnehin öffentlich stattfindet, auf Video aufzuzeichnen, ist nicht dasselbe wie eine Vorrunde, in der plötzlich eine Kamera hinter dem Juror steht und man eine Rede, die für einen kleinen Kreis von etwa zwölf „Eingeweihten“ gedacht war, plötzlich bei YouTube finden kann.

Zuletzt: Das Tab. Soweit ersichtlich ist es bei Sportveranstaltungen wie Marathons üblich, dass im Rahmen der Anmeldung auch ein Häkchen bei einer Einwilligungserklärung gesetzt werden muss, wodurch die Sportler sich mit einer Veröffentlichung der Laufzeiten einverstanden erklären. Das Argument, dass die Notwendigkeit einer Einwilligung für eine Nennung im Tab einen „Sonderweg des Debattierens“ darstellen würde, ist somit falsch. Der im Leitfaden vorgeschlagene Modus Vivendi sieht vor, dass alle Teilnehmer bei der Anmeldung um ihre Einwilligung gebeten werden, im Tab mit vollem Namen zu erscheinen. Wird diese Einwilligung verweigert, erscheint nur der Vorname mit abgekürztem Initial des Nachnamens. Für „Insider“ ist somit der Informationsgehalt des Tabs in keiner nennenswerten Weise beeinträchtigt. Außenstehende erfahren dagegen den Namen der Person nicht.

Schlusswort

Die Traditionen der Veröffentlichung von Daten im Debattieren haben sich in einer Zeit gebildet, als Datenverarbeitung durch Private noch kein großes Problem war – nämlich in der datenverarbeitungstechnisch gesehenen Steinzeit vor fünf bis zehn Jahren. Dank der Verbreitung von Suchmaschinen, Gesichtserkennungsalgorithmen und Vernetzungsmöglichkeiten von Daten aus sozialen Netzwerken und anderen Quellen, bestehen heute ganz andere Vorraussetzungen. Fotos können auch ohne Nennung von Namen Individuen zugeordnet werden und schlechte Tab-Positionen noch Jahre später von potentiellen Arbeitgebern eingesehen werden. Betreiber von sozialen Netzwerken können über die Zuordnung von Individuen zur Debattiercommunity zahlreiche Informationen über diese erschließen (Hobbies, Freunde, sozioökonomischer Status, Wohnort (per Teamzuordnung)), auch wenn sich diese bewusst gegen eine Mitgliedschaft in dem sozialen Netzwerk entscheiden haben. All dies verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches zentral für die Persönlichkeitsbildung ist. Alles, was uns diese Verletzung bringt, ist ein bisschen Komfort, noch mehr Leute bei Facebook auf Fotos zu sehen oder beim Tab nicht zweimal darüber nachdenken zu müssen, wofür ein Initial nun stehen könnte. Dies steht in keinem Verhältnis zum angerichteten Schaden. Selbst wenn wir also nicht gesetzlich dazu verpflichtet wären, dies zu unterlassen, sollten wir diesen Schaden nicht um solch geringer Vorteile willen in Kauf nehmen.

Barbara Schunicht, Florian Umscheid/hug/ama

Mittwochs-Feature

Das Mittwochs-Feature: Jeden Mittwoch ab 10.00 Uhr stellt das Mittwochs-Feature eine Idee, Debatte, Buch oder Person in den Mittelpunkt. Wenn du selbst eine Debatte anstoßen möchtest, melde dich mit deinem Themen-Vorschlag per Mail an team [at] achteminute [dot] de.

Barbara Schunicht ist Deutsche Vizemeisterin im Debattieren 2012 und war Siegerin des Berlin Punk 2012. Sie war Finalistin mehrerer Turniere, darunter die ZEIT DEBATTE Heidelberg 2014 und die Westdeutsche Meisterschaft 2013. 2014 fungierte sie als Chefjurorin beim Boddencup und wird 2015 bei der ZEIT DEBATTE Hannover und der NODM chefjurieren. Derzeit promoviert sie in den Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg.

Florian Umscheid ist Nordostdeutscher Meister 2010. Er war Sieger der ZEIT DEBATTE Marburg 2013 und Bester Finalredner der ZEIT DEBATTE Hamburg 2012.  Im Jahr 2010 wurde er mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Debattiergesellschaft (DDG) ausgezeichnet. Im Geschäftsjahr 2013/2014 war er Präsident des Verband der Debattierclubs an Hochschulen e.V. Er ist Chefjuror der Deutschsprachigen Meisterschaft 2015 in Münster. Gegenwärtig promoviert er an der Universität Bamberg.

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1 Kommentare zu “Datenschutzrechtliche Traditionen aus der Steinzeit: Barbara Schunicht und Florian Umscheid über den Leitfaden Datenschutz”

  1. pe sagt:

    Liebe Barbara, lieber Flo,

    vielen Dank für einen äußerst wichtigen Artikel zu einem Thema, das – wie ihr beide wisst – mir sehr am Herzen liegt. Ich möchte auf den Vergleich mit anderen Sportarten – insbesondere Laufgroßveranstaltungen – eingehen und erklären, dass die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Debattieren besonders schädlich ist. Ich werde deutlich machen, dass das Debattieren als intellektuelle Sportart sich deutlich von körperlichen Sportarten in der sozialen Wahrnehmung unterscheidet und daher besondere Schutzmaßnahmen sinnvoll sind. Debattierturniere sind eben nicht einfach weitere Veranstaltungen, bei denen – in eurem Sinne – selbstverständlich eher restriktiv mit Daten umgegangen werden sollte.

    Doch zunächst: Es ist falsch, dass bei Laufgroßveranstaltungen eine freie Entscheidung zur Veröffentlichung der Ergebnisse durch das Setzen eines Hakens gegeben wird. Vielfach wird in den AGBs durch die Teilnahme einer solchen Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt – das ist eher mit Nötigung als mit einer freien Wahl vergleichbar. Die Veranstalter können hier einfach ihre strukturelle Macht ausspielen.

    So ist sehr bedenkenswert, wenn es z.B. in den AGBs des Ausrichters des Berliner Marathons und Halbmarathons, SCC Events, heißt, dass „Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht [werden]. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein“ (§ 5, Abs. 5). Wen’s interessiert kann ja mal meine Zeiten finden;-)

    Ein grundsätzliches Problem des Debattierens,– und dies ist nun der Unterschied zu körperlichen Sportarten – ist, dass Ereignisse auf dem Platz dazu dienen Personen umfangreich zu definieren. Wenn du gut redest, bist du ein interessanter Mensch, wenn du am Ende des Tabs landest, beachtet dich keiner. Zum Teil hat dies sicher mit einem gewissen Starkult zu tun, es hat aber auch etwas damit zu tun, dass wir intellektuelle Leistungen wichtiger als körperliche Leistungen einschätzen. Bei einem körperlichen Sport ist die Leistung auf dem Platz nicht so relevant für die Einschätzung der Persönlichkeit wie bei einem intellektuellen Sport, gerade in einem akademischen Umfeld. Wenn jemand eine schlechte Zeit läuft oder den Fußball ungenau tritt, kann die Person trotzdem hochinteressant sein. Wenn jemand allerding nicht auf dem neuesten Stand zur Ukraine ist, warum sollte ich dann noch versuchen Gespräche über andere anspruchsvolle Themen zu führen? Das dies nicht immer und überall so ist, sei umgenommen. Die Tendenz ist aber deutlich spürbar.

    Und das sind nur wir Debattiererinnen, die so leichtfertig urteilen, obwohl wir wissen, dass Debattieren ein Sport ist, und genauso viel Erfahrung und Fleiß notwendig sind um erfolgreich zu sein, wie in jedem anderen Sport auch. Wir wissen, dass es nicht einfach ein drauflos labern ist. Wie sollen denn dann potentielle Arbeitgeber urteilen, die Debattieren randständig kennen und zufällig einen Bewerber auf dem letzten Tabplatz finden? Die Reaktion: „Der kann nicht gut sein!“ ist verständlich.

    Weil das Debattieren das Problem hat, dass Ereignisse auf dem Platz maßgeblich die Einschätzung neben dem Platz beeinflussen, weil insbesondere für Außenstehende nicht ersichtlich ist, dass Debattieren als Sport spezifische, trainierbare Voraussetzungen hat, und natürlich weil wir es besser wissen, sollten wir nicht den Weg von Marathonveranstalter gehen, sondern uns im Sinne von Barbara und Florian für mehr Datenschutz einsetzen.

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